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Obligatorisches Programm

Schiesspflicht 2011

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Subalternoffiziere können die Schiesspflicht auch mit der Pistole erfüllen.
2011 sind schiesspflichtig:
Armeeangehörige, welche 2010 die Rekrutenschule absolviert haben,
bis Jahrgang 1977.
Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2011: 1977, sowie
1978 - 1981, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein
oder der militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweise, die persönliche Dienstwaffe
mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz.

Bedingungen Gewehr 300 m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3
Nuller geschossen wurden.
Bedingungen Pistole 25 m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3
Nuller geschossen wurden.
Fragen
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Militärbehörde.
Schiessprogramm Bundesübung 300m:5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5 (ohne Zeitbeschränkung) 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4 (ohne Zeitbeschränkung)

1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4 (in 20 Sek für Stgw und in 30 Sek für Karabiner)
1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4 (in 20 Sek für Stgw und in 30 Sek für Karabiner)
1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4 (in 40 Sek für Stgw und in 60 Sek für Karabiner)

Das Programm ist erfüllt bei Erreichen von mindestens 42 Punkten bei höchstens 3 Nullern. Verbliebene Schiesspflichtige können das Programm sofort (auf eigene Kosten) wiederholen.

Vor dem Programm können Probeschüsse (kostenpflichtig) abgegeben werden.
Es wird eine strenge Kontrolle über gekaufte und abgegebene Schüsse geführt. Nicht verschossene Munition ist sofort dem Schiessverein zurück zu geben.
Die Bestätigung für das Absolvieren der Bundesübung wird unmittelbar nach dem Schiessen in das Schiessbüchlein oder den Leistungsausweis eingetragen. Für Resultate über 66 Punkte (Veteranen und Jungschützen 64 Punkte) wird eine Anerkennungskarte abgegeben.
Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Bundes.





HSG-Offiziere danken

Schiesspflicht zu erfüllen? Ganz einfach. Am Dienstag 17. Mai 2011 fand wieder die Obligatorische Bundesübung für Studenten statt.

Einfach Mil. Leistungsausweis und Schiessbefehl 2011 mitnehmen, im UBS-Shuttle zum Schützenstand gefahren werden, und das Obli absolvieren.

Was gabs obendrauf? Nach Absolvierung der Schiesspflicht durfte jeder erfolgreiche Schütze eine verdiente, von der KPMG gesponserte OLMA-Bratwurst, und ein von der Minor gesponsertes Prügeli entgegennehmen.

Der Vorstand dankt allen Helfern die mitgemacht haben, ohne Euch wäre diese von den HSG-Studenten sehr geschätzte Übung nicht möglich. Danken möchten wir ebenfalls unserem Gastgeber, der wiederum hervorragend organisierten Schützengesellschaft Wittenbach unter Ihrem Präsidenten Peter Altherr.

Die HSG-Offiziere wurden freundlich unterstützt durch UBS, KPMG, Minor und Steag.

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